Reisekostenrechner
Mit dem Reisekostenrechner erhalten Sie eine erste Orientierung für Ihre Berechnungen. Die Ermittlung dient als verständliche Grundlage und ersetzt keine individuelle Beratung.
Angaben eintragen
Berechnungsergebnis
Diese Berechnung verwendet die angezeigten Annahmen und den Datenstand Deutschland 2026-07. Werte können sich ändern und sollten bei wichtigen Entscheidungen geprüft werden.
Fehler oder veraltete Daten melden
Die Berechnung ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts-, Versicherungs- oder Finanzberatung. Sie hilft dabei, finanzielle Größenordnungen strukturiert einzuschätzen.
So funktioniert der Reisekostenrechner
Der Reisekostenrechner ist als übersichtliches Rechenmodell konzipiert. Anhand der von Ihnen eingegebenen Kennzahlen berechnet das System die voraussichtlichen Beträge mithilfe allgemein anerkannter mathematischer Formeln.
Welche Eingaben sind wichtig?
Achten Sie auf folgende Punkte, damit das Ergebnis möglichst aussagekräftig ist:
- Korrekte Ausgangswerte: Geben Sie reale Zahlen aus Ihren Unterlagen oder Verträgen ein, keine Schätzungen aus dem Gedächtnis.
- Einheitliche Zeiträume: Achten Sie darauf, ob Werte monatlich oder jährlich einzutragen sind – ein häufiger Fehler.
- Aktuelle Zinssätze und Beitragssätze: Markt- und behördliche Daten ändern sich. Prüfen Sie die vorausgefüllten Werte auf Aktualität.
Wann ist dieser Rechner hilfreich?
Dieses Tool ist nützlich zur ersten Orientierung, zur Vorbereitung auf Beratungsgespräche und zum schnellen Vergleich verschiedener Szenarien.
Häufige Fehler vermeiden
Häufig werden Bruttogehälter mit Nettowerten verwechselt oder monatliche Werte statt jährlicher Werte eingetragen. Prüfen Sie Ihre Eingaben sorgfältig, bevor Sie das Ergebnis interpretieren.
Mehr zur Berechnungsmethodik: Unsere Berechnungsmethodik · Haftungsausschluss
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Reisekostenrechner
Was regelt der Reisekostenrechner?
Er hilft bei der Ermittlung steuerfreier Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungen bei geschäftlichen Reisen im Inland.
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale aktuell?
Bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden beträgt sie 16 Euro. Für An- und Abreisetage sowie für volle Kalendertage beträgt sie 32 Euro.
Wann müssen Pauschalen gekürzt werden?
Wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten stellt (Kürzung um 20% für Frühstück, je 40% für Mittag- und Abendessen der vollen Tagespauschale).
Kann ich Fahrtkosten abrechnen?
Fahrten mit dem privaten Pkw können mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer als Reisekosten geltend gemacht werden.
Sind Hotelkosten pauschal absetzbar?
Gegen Einzelnachweis (Rechnung) sind Übernachtungskosten in tatsächlicher Höhe voll abzugsfähig.