Solidaritätszuschlagsrechner

Mit dem Solidaritätszuschlagsrechner erhalten Sie eine erste Orientierung für Ihre Berechnungen. Die Ermittlung dient als verständliche Grundlage und ersetzt keine individuelle Beratung.

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Berechnungsgrundlage & Datenstand

Diese Berechnung verwendet die angezeigten Annahmen und den Datenstand Deutschland 2026-07. Werte können sich ändern und sollten bei wichtigen Entscheidungen geprüft werden.

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Orientierungshilfe

Die Berechnung ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts-, Versicherungs- oder Finanzberatung. Sie hilft dabei, finanzielle Größenordnungen strukturiert einzuschätzen.

So funktioniert der Solidaritätszuschlagsrechner

Der Solidaritätszuschlagsrechner ist als übersichtliches Rechenmodell konzipiert. Anhand der von Ihnen eingegebenen Kennzahlen berechnet das System die voraussichtlichen Beträge mithilfe allgemein anerkannter mathematischer Formeln.

Welche Eingaben sind wichtig?

Achten Sie auf folgende Punkte, damit das Ergebnis möglichst aussagekräftig ist:

  • Korrekte Ausgangswerte: Geben Sie reale Zahlen aus Ihren Unterlagen oder Verträgen ein, keine Schätzungen aus dem Gedächtnis.
  • Einheitliche Zeiträume: Achten Sie darauf, ob Werte monatlich oder jährlich einzutragen sind – ein häufiger Fehler.
  • Aktuelle Zinssätze und Beitragssätze: Markt- und behördliche Daten ändern sich. Prüfen Sie die vorausgefüllten Werte auf Aktualität.

Wann ist dieser Rechner hilfreich?

Dieses Tool ist nützlich zur ersten Orientierung, zur Vorbereitung auf Beratungsgespräche und zum schnellen Vergleich verschiedener Szenarien.

Häufige Fehler vermeiden

Häufig werden Bruttogehälter mit Nettowerten verwechselt oder monatliche Werte statt jährlicher Werte eingetragen. Prüfen Sie Ihre Eingaben sorgfältig, bevor Sie das Ergebnis interpretieren.

Mehr zur Berechnungsmethodik: Unsere Berechnungsmethodik · Haftungsausschluss

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Solidaritätszuschlagsrechner

Wer muss heute noch Solidaritätszuschlag zahlen?

Seit 2021 ist der Soli für rund 90% der Steuerzahler abgeschafft. Er wird nur noch von Personen mit sehr hohen Einkommen erhoben.

Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag?

Der Soli beträgt 5,5% der festzusetzenden Einkommensteuer, sofern die Freigrenze überschritten wird.

Wo liegen die Freigrenzen beim Soli?

Einzelveranlagte zahlen bis zu einer Einkommensteuer von ca. 18.130 Euro keinen Soli (Zusammenveranlagung ca. 36.260 Euro).

Gibt es eine Milderungszone?

Ja. Wenn die Steuer die Freigrenze nur knapp überschreitet, setzt der Soli nicht sofort voll ein, sondern wächst stufenweise an.

Wird der Soli auf Kapitalerträge erhoben?

Ja, bei der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) wird der Soli von 5,5% weiterhin ohne Freigrenze erhoben.

Transparenter Berechnungshinweis

Die Berechnungen basieren auf den von Ihnen eingegebenen Werten und allgemein anerkannten mathematischen Modellen. Die Ergebnisse dienen der persönlichen Orientierung. Bitte prüfen Sie die Ergebnisse sorgfältig und ziehen Sie bei wichtigen Entscheidungen fachkundige Beratung hinzu.